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Formulare im Familienrecht

Familienrecht

Formular zur Geltendmachung von Nutzungsentschädigungsansprüchen an der Ehewohnung

Häufig stellt sich das Problem zwischen getrennt lebenden Ehegatten, ob dem nicht mehr in der gemeinsamen Ehewohnung lebenden Ehegatten gegenüber dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten ein Nutzungsentschädigungsanspruch für die alleinige Nutzung der Ehewohnung zusteht. Das Problem stellt sich bei Vermietungen wie auch im Falle des Eigentums.

Grundsätzlich kommen Ansprüche auf Nutzungsentschädigung des ausgezogenen Ehegatten gegenüber dem in der Wohnung/dem Haus verbliebenen Ehegatten in Betracht.

Zu dieser Thematik gibt es zahlreiche Entscheidungen der Obergerichte. So hat beispielsweise das OLG Bremen mit Beschluss vom 17.02.2016, Az.: 4 WF 184/15, entschieden, dass der Ehegatte und Mieter, welcher nach Trennung der Eheleute die volle Miete für die Ehewohnung an den Vermieter weiter gezahlt hat, von dem anderen Ehegatten und Mitmieter Erstattung des hälftigen Betrages der Miete verlangen kann.

Das Kammergericht Berlin hat in einem Beschluss vom 25.02.2015, Az.: 3 UF 55/14, ebenfalls ausgeführt, dass solche Ausgleichsansprüche in Betracht kommen. Im konkreten Fall hatte das Gericht einen Ausgleichsanspruch des ausgezogenen Ehemannes, welcher die Miete für die Wohnung allein weiter bezahlte, jedoch verneint. Hintergrund war der Umstand, dass die in der Wohnung verbliebene Ehefrau finanziell nicht leistungsfähig war.

Wichtig ist, dass die Ansprüche auf Nutzungsentschädigung gegenüber dem anderen unbedingt und nachweisbar geltend gemacht werden müssen. Der Anspruch muss sozusagen durch ein Zahlungsverlangen „aktiviert“ werden.

Die Frage, ob und inwieweit Ausgleichsansprüche bestehen, ist also sehr stark einzelfallabhängig. In jedem Fall empfiehlt es sich für den ausgezogenen und zahlenden Ehegatten, Ausgleichsansprüche umgehend gegenüber dem anderen Ehegatten schriftlich mit Zugangsnachweis geltend zu machen, damit diese nicht verfallen bzw. verwirken.

 

 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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