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Handels-, Gesellschafts- und sonstiges Wirtschaftsrecht

Möglichkeiten zum Widerruf von Darlehensverträgen

Die Voraussetzungen des Widerrufs

Der Verbraucher hat gegenüber seiner Bank bei dem Abschluss eines Darlehensvertrages ein Widerrufsrecht. Die 14-tägige Frist für den Widerruf beginnt, wenn die Bank ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Die Bank hat den Verbraucher insbesondere darüber zu informieren, dass ihm ein Widerrufsrecht zusteht, innerhalb welcher Frist der Vertrag widerrufen werden muss und welche Folgen der Widerruf mit sich bringt. Der Belehrungstext muss deutlich gestaltet sein, insbesondere muss er sich vom restlichen Vertragstext abheben.

Erst wenn die Bank den Verbraucher ordnungsgemäß belehrt hat, beginnt die Widerrufsfrist. Beginnt diese Frist nicht, kann der Verbraucher seinen Darlehensvertrag oft noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages widerrufen.

Der Gesetzgeber und die Gerichte haben klare Kriterien entwickelt, die eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfüllen muss, damit die Widerrufsfrist beginnt. Ab dem Jahr 2002 wurden Musterwiderrufsbelehrungen vom Gesetzgeber veröffentlicht. Leider haben sich nicht alle Banken an diese Muster gehalten und eigene Belehrungstexte entwickelt, die von der Rechtsprechung häufig für unwirksam erklärt wurden. Deshalb sind Widerrufsbelehrungen für Kreditverträge, die ab 2002 abgeschlossen wurden, oft fehlerhaft. Dies hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist für den Verbraucher noch nicht begonnen hat und dieser den Darlehensvertrag noch Jahre später widerrufen kann.

Die Folgen des Widerrufs

Durch den Widerruf wird der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Die Bank hat die bereits erhaltenen Tilgungsraten und die gezahlten Zinsen an den Verbraucher herauszugeben. Zudem muss die Bank für jede erhaltene Rate Zinsen an den Verbraucher zahlen. Außerdem hat die Bank die erhaltenen Sicherheiten herauszugeben. Auch die beim Abschluss des Darlehensvertrages entstandenen Kosten, wie beispielsweise Bearbeitungsgebühren, sind von der Bank zu erstatten. Der Verbraucher hingegen muss den Nettodarlehensbetrag zurückzahlen. Dieser ist ebenfalls zu verzinsen. Der Verbraucher und die Bank werden durch die Rückabwicklung so gestellt, als ob der Kreditvertrag nicht abgeschlossen worden wäre.

Der Verbraucher erhält so die Möglichkeit, sich von dem alten – mit hohen Zinsen versehenen – Darlehensvertrag zu lösen und die derzeit günstigen Zinsen durch den Abschluss eines neuen Darlehensvertrages zu nutzen.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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