BÜRGSCHAFTEN UND MITHAFTUNG VON EHEGATTEN UND KINDERN

 
Seminar am Donnerstag, dem 20.04.2006, 18.30 Uhr,
in der Geschäftsstelle Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V., Karl-Liebknecht-Straße 17d, 09111 Chemnitz


Referent: Herr RA Jörg Bauer,
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57,
09112 Chemnitz, Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de

"Mein Ehegatte hat erhebliche Schulden, da hafte ich doch sicher mit?"

Diese oder ähnliche Fragen werden von Ehegatten häufig gestellt. Grundsätzlich haftet der Ehegatte jedoch nicht für die Schulden des anderen.

Häufig gehen Ehepartner jedoch Bürgschaften oder sonstige Mithaftungsvereinbarungen gegenüber Gläubigern des anderen Ehegatten, insbesondere Banken, ein. Das gleiche gilt für Kinder. Oftmals sind derartige Verträge jedoch unwirksam. Unter welchen Voraussetzungen ist dies der Fall?

Wie kann darüber hinaus die Mithaftung des Ehegatten oder sonstiger naher Angehöriger generell beschränkt werden? Wie kann trotz bestehender Schulden eigenes Vermögen wirksam vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden? Diese und ähnliche Themen werden Gegenstand des Seminars sein.

Zum Themenbereich referiert Rechtsanwalt Jörg Bauer.

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.