Vorträge zum Thema: Vererben, Erben und Familie
 
1. UNTERNEHMENSNACHFOLGE BEDARF DER PLANUNG:

Regelungsziele der Unternehmensnachfolge; die vier schlimmsten Folgen fehlender Planung; die Planung beginnt zu Lebzeiten; richtige Vorgehensweise, Lösungsmodelle; Vorsorge für den Todesfall.

gehalten am: 10.09.1996 (VDG Burgstädt), 06.10.1999 (BÜRGEL Chemnitz), 22.06.2004 (Volksbank Chemnitz)

2. TESTAMENT, VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENT-ENVERFÜGUNG:

Allgemein: Planung der Vermögensfolge; Speziell: Das private Ehegattentestament; Speziell: Vorsorge für den Ernstfall durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

gehalten am: 13.03.2001, 28.01.2003, 01.04.2003, 15.04.2003, 21.10.2003, 23.03.2004, 07.04.2004, 11.05.2004

3. SCHENKEN, VERERBEN UND ERBEN:

Planung der Vermögensnachfolge im allgemeinen; speziell: Tipps und Tricks, um Erbschafts- und Schenkungssteuer einzusparen.

gehalten am: 04.06.1996, 27.05.1997, 08.04.1998,

4. DAS RICHTIGE TESTAMENT - aus juristischer und steuerlicher Sicht -

Juristisch korrekte Gestaltung von Testamten; Behindertentestamente; Beschränkung von Pflichtteilsansprüchen usw.; Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der Errichtung eines Testamentes.

gehalten am: 04.06.1996, 27.05.1997, 08.04.1998, 01.06.1999, 12.09.2001

5. PLANUNG DER VERMÖGENSNACHFOLGE BEIM BEHINDERTEN KIND:

Kindesvermögen und Sozialhilfe; Errichtung eines "Behindertentestamentes"; Regelungen durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden; Stichwort: Wie verhindere ich, dass das Sozialamt miterbt?

gehalten am: 27.11.2001, 14.03.2002

6. TESTAMENTE ZUGUNSTEN VERSCHULDETER - Damit Gläubiger und Staat nicht miterben -

(Mit Exkurs: Das "Behindertentestament". Es geht um die Frage: Wie verhindere ich, dass Gläubiger und das Sozialamt miterben, wenn zu den Erben ein Verschuldeter oder ein geistig oder körperlich behindertes Kind gehört.)

gehalten am: 12.03.2002

7. ERBENGEMEINSCHAFT UND TEILUNGSVER-STEIGERUNG:

Welche Rechte stehen dem einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft zu?; In welcher Weise können die Miterben den Nachlass aufteilen und sich darüber auseinandersetzen?; Was ist bei der Teilungsversteigerung zu berücksichtigen?

gehalten am: 07.12.1999, 28.03.2000, 13.03.2001

8. GLÜCKLICH OHNE TRAUSCHEIN:

Rechte und Pflichten in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Insbesondere: Fragen rund ums Wohnen, Erbrecht, Schulden, gemeinsame Kinder, Vermögen; Exkurs: Eingetragene Lebenspartner)

gehalten am: 23.10.2001, 12.02.2002