| Vorträge zum Thema: Vererben, Erben und Familie | |
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1. UNTERNEHMENSNACHFOLGE BEDARF DER PLANUNG:
Regelungsziele der Unternehmensnachfolge; die vier schlimmsten Folgen fehlender Planung; die Planung beginnt zu Lebzeiten; richtige Vorgehensweise, Lösungsmodelle; Vorsorge für den Todesfall. gehalten am: 10.09.1996 (VDG Burgstädt), 06.10.1999 (BÜRGEL Chemnitz), 22.06.2004 (Volksbank Chemnitz) 2. TESTAMENT, VORSORGEVOLLMACHT UND PATIENT-ENVERFÜGUNG: Allgemein: Planung der Vermögensfolge; Speziell: Das private Ehegattentestament; Speziell: Vorsorge für den Ernstfall durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. gehalten am: 13.03.2001, 28.01.2003, 01.04.2003, 15.04.2003, 21.10.2003, 23.03.2004, 07.04.2004, 11.05.2004 3. SCHENKEN, VERERBEN UND ERBEN: Planung der Vermögensnachfolge im allgemeinen; speziell: Tipps und Tricks, um Erbschafts- und Schenkungssteuer einzusparen. gehalten am: 04.06.1996, 27.05.1997, 08.04.1998, 4. DAS RICHTIGE TESTAMENT - aus juristischer und steuerlicher Sicht - Juristisch korrekte Gestaltung von Testamten; Behindertentestamente; Beschränkung von Pflichtteilsansprüchen usw.; Berücksichtigung steuerlicher Aspekte bei der Errichtung eines Testamentes. gehalten am: 04.06.1996, 27.05.1997, 08.04.1998, 01.06.1999, 12.09.2001 5. PLANUNG DER VERMÖGENSNACHFOLGE BEIM BEHINDERTEN KIND: Kindesvermögen und Sozialhilfe; Errichtung eines "Behindertentestamentes"; Regelungen durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden; Stichwort: Wie verhindere ich, dass das Sozialamt miterbt? gehalten am: 27.11.2001, 14.03.2002 6. TESTAMENTE ZUGUNSTEN VERSCHULDETER - Damit Gläubiger und Staat nicht miterben - (Mit Exkurs: Das "Behindertentestament". Es geht um die Frage: Wie verhindere ich, dass Gläubiger und das Sozialamt miterben, wenn zu den Erben ein Verschuldeter oder ein geistig oder körperlich behindertes Kind gehört.) gehalten am: 12.03.2002 7. ERBENGEMEINSCHAFT UND TEILUNGSVER-STEIGERUNG: Welche Rechte stehen dem einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft zu?; In welcher Weise können die Miterben den Nachlass aufteilen und sich darüber auseinandersetzen?; Was ist bei der Teilungsversteigerung zu berücksichtigen? gehalten am: 07.12.1999, 28.03.2000, 13.03.2001 8. GLÜCKLICH OHNE TRAUSCHEIN: Rechte und Pflichten in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (Insbesondere: Fragen rund ums Wohnen, Erbrecht, Schulden, gemeinsame Kinder, Vermögen; Exkurs: Eingetragene Lebenspartner) gehalten am: 23.10.2001, 12.02.2002 |
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