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Seminar am 25.10.2005, 18.30 Uhr, im Günnewig Hotel
"Chemnitzer Hof" in Chemnitz, Theaterplatz 4 Streit in der Miterbengemeinschaft
Nach dem gesetzlichen Leitbild soll eine Miterbengemeinschaft kein Dauerzustand, sondern ein Durchgangsstadium sein. Sie besteht fort, bis alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt sind und der Nachlass unter den Mitgliedern der Gemeinschaft verteilt ist. Streit zwischen Miterben über die Verteilung des Nachlasses ist häufig Realität. Die Abwicklung einer Erbengemeinschaft kann sich deshalb lange hinauszögern. In der Zwischenzeit muss aber der Nachlass verwaltet werden. Da dies nur gemeinschaftlich geschehen kann, sind oft weitere Schwierigkeiten vorprogrammiert. Kann keine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses erzielt werden, können Teilungsversteigerungen von geerbten Grundstücken und Erbteilungsklagen die Folge sein. Bevor ein Streit zwischen Miterben entsteht, der in der Regel mit finanziellen Nachteilen, Zeitverlust und - nicht zu unterschätzen - mit psychischen Belastungen einhergeht, sollten die Erfahrungen und das Verhandlungsgeschick seriöser Berater genutzt werden, um eine Einigung zu erreichen. Die Referenten RA Dr. Westerhausen, RA Bauer und RAin Siegel geben deshalb Ratschläge zur Verwaltung des Nachlasses und zeigen Strategien zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf. Dabei geht es vor allem um folgende Fragen: Welche Rechte stehen dem einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft zu ?
Für Mitglieder des Vereins Haus & Grund e.V. ist das Seminar KOSTENFREI. Bei Nicht-Mitgliedern wird eine Seminargebühr von 10,00 € erhoben. Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 €. Es wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten. |