Das Behindertentestament und das Testament zugunsten Verschuldeter unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzgebung

 
Seminar am Dienstag, dem 26.08.2008, 18.30 Uhr,
in der Geschäftsstelle Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V., Karl-Liebknecht-Straße 17d, 09111 Chemnitz


Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen,
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Wie verhindere ich, dass das Sozialamt miterbt, wenn zu den Erben bspw. ein geistig oder körperlich behindertes Kind gehört, das im Heim untergebracht ist? Wie gestalte ich in diesem Fall mein Testament, um das behinderte Kind gerecht zu bedenken und das Vermögen der sonstigen Familie zu erhalten? Es wird insbesondere auch auf die anstehende Reform des Erbrechts und die aktuelle Rechtsprechung eingegangen, die gegebenenfalls auch Handlungsbedarf im Hinblick auf bereits erstellte Testamente zur Folge haben.

Wie kann ich erreichen, dass ein Verschuldeter im Erbfall Vermögenswerte erhält, dessen Gläubigern aber keine Zugriffsmöglichkeiten eröffnet werden?

Im Rahmen des Seminars werden Tipps und Tricks genannt, um zu erreichen, dass der Nachlass auch wirklich dauerhaft denjenigen zugute kommt, die nach dem Willen des Erblassers begünstigt sein sollen. Es werden konkrete Vorschläge für die Errichtung von Testamenten unterbreitet.

Zu diesen Fragen referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Westerhausen.

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.