DAS NEUE VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ |
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Seminar am Dienstag, dem 28.10.2008, 18.30 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der Stadtwerke Chemnitz AG, 09111 Chemnitz, Augustusburger Str. 1 |
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Das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 wurde mit Wirkung zum 01.01.2008 reformiert und inhaltlich neu
gestaltet. Hierbei wurde die Stellung des Versicherungsnehmers durch die Reform des Gesetzes ganz erheblich gestärkt.
Beispielhaft sei diesbezüglich der neu geregelte gesetzliche Schadensersatzanspruch bei einem Beratungsfehler des
Versicherers oder Vermittlers genannt. Neues gibt es auch zum Stichwort Widerrufsrecht, wobei hier zwischen
Verbraucher und Unternehmer unterschieden werden muss. Schließlich finden sich weitreichende Regelungen im Hinblick
auf Haftungsausschlüsse bzw. einem evtl. Mitverschulden des Versicherungsnehmers. Das sogenannte "Alles-oder-Nichts-
Prinzip" wurde gestrichen. Das neue Versicherungsrecht hat auch weitreichende Konsequenzen für Grundstückseigentümer.
Über die wesentlichen Neuregelungen sollten Sie deshalb im Bilde sein. Insbesondere folgende Themenbereiche sollen in
der Veranstaltung angesprochen werden:
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über oben angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich. |
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