DAS NEUE WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ

 
Seminar am Donnerstag, dem 27.09.2007, 18.30 Uhr,
im Salon Agricola, Günnewig Hotel Chemnitzer Hof, Theaterplatz 4, 09111 Chemnitz


Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen, LL.M.
Herr RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Seit dem 01.07.2007 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses bringt erhebliche Änderungen mit sich, welche Relevanz für die Wohnungseigentümergemeinschaft und die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hat. Zukünftig gelten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) anstelle des bisher geltenden Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Damit sind anderweitige prozessuale Besonderheiten, wie Änderungen im Bereich der Kostentragungsregelung und im Hinblick auf die Beachtung von Fristen, zu beachten. Mit dem neuen WEG wird die Verwaltung von Eigentumswohnungen teilweise vereinfacht, indem vom Gesetzgeber nunmehr verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer zugelassen werden. Damit ist es insbesondere nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen möglich, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer zu beschließen und somit durchzusetzen. Dies bringt zum einen Vorteile mit sich. Zum anderen erhöhen sich mit diesen Vereinfachungen aber auch die Risiken für den einzelnen Wohnungseigentümer. Mit dem veränderten Gesetz wird zudem nunmehr auch die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt. Die Gemeinschaft selbst kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Neu ist auch eine Einführung der Haftungsbegrenzung für Wohnungseigentümer, wodurch sich das Haftungsrisiko des einzelnen reduziert.

Die Referenten geben unter Berücksichtigung des neuen Gesetzes Hinweise und praxisbezogene Ratschläge. Folgende Themen werden insbesondere behandelt:

  • Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft;
  • verstärkte Zulassung von Mehrheitsbeschlüssen statt Einstimmigkeitsprinzip;
  • Erweiterung des Spielraumes bei baulichen Veränderungen und Modernisierung;
  • Haftungsbegrenzung der Wohnungseigentümer;
  • Rechte und Pflichten des Verwalters;
  • prozessuale Fragen


Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.