DAS NEUE WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZ |
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Seminar am Donnerstag, dem 18.10.2007, 18.30 Uhr,
im Industriemuseum, Prof.-Willkomm-Raum, Sachsenstraße 3, 09212 Limbach-Oberfrohna |
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Seit dem 01.07.2007 gilt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dieses bringt erhebliche Änderungen mit sich, welche Relevanz für die
Wohnungseigentümergemeinschaft und die einzelnen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft hat. Zukünftig gelten für Streitigkeiten
im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentum die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) anstelle des bisher geltenden Gesetzes über die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Damit sind anderweitige prozessuale Besonderheiten, wie Änderungen im Bereich der
Kostentragungsregelung und im Hinblick auf die Beachtung von Fristen, zu beachten. Mit dem neuen WEG wird die Verwaltung von
Eigentumswohnungen teilweise vereinfacht, indem vom Gesetzgeber nunmehr verstärkt Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer
zugelassen werden. Damit ist es insbesondere nunmehr unter erleichterten Voraussetzungen möglich, Instandhaltungs- und
Modernisierungsmaßnahmen auch gegen den Willen einzelner Miteigentümer zu beschließen und somit durchzusetzen. Dies bringt zum einen
Vorteile mit sich. Zum anderen erhöhen sich mit diesen Vereinfachungen aber auch die Risiken für den einzelnen Wohnungseigentümer. Mit
dem veränderten Gesetz wird zudem nunmehr auch die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft anerkannt. Die Gemeinschaft
selbst kann somit Träger von Rechten und Pflichten sein. Neu ist auch eine Einführung der Haftungsbegrenzung für Wohnungseigentümer,
wodurch sich das Haftungsrisiko des einzelnen reduziert.
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich. |
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