DDR-GARAGENVERTRÄGE: Schutzfrist endet 2006, UND JETZT?

 
Seminar am Dienstag, dem 23.01.2007, 18.30 Uhr,
im Multi-Media-Raum, Haus der Stadtwerke Chemnitz, Augustusburger Str. 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz


Referenten: Herren RAe Dr. Christian Westerhausen und Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Die Schutzfrist für Garagen aus DDR-Zeiten ist Ende 2006 abgelaufen. Diese können nunmehr entschädigungslos gekündigt werden. Die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist im Schuldrechtsanpassungsgesetz geregelt. Für den Grundstückseigentümer stellen sich in diesem Zusammenhang zahlreiche Fragen. Von den Referenten, RA Dr. Westerhausen und RA Bauer, werden u.a. folgende Probleme beleuchtet:

  • In welchen Fällen kann ausnahmsweise eine Entschädigung für die Garage verlangt werden?;
  • Wer hat die Abrisskosten der Garage zu übernehmen?;
  • Welche Fristen gelten für die Kündigung der Garage?;
  • Welche formellen Kriterien müssen bei der Kündigung des Pachtvertrages eingehalten werden?;
  • Gilt das Schuldrechtsanpassungsgesetz auch, wenn der Nutzer nach der Wende einen neuen Pachtvertrag unterschrieben hat?;
  • Verliert der Eigentümer einer DDR-Garage von 2007 an automatisch sein Eigentum?;
  • Darf der Nutzer seine Garage abbauen, wenn ihm gekündigt worden ist?;
  • Wie sollte sich der Grundstückseigentümer nach Kündigung des DDR-Vertrages verhalten?


Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.