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Seminar am Dienstag, den 17.05.2011, 18.30 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen
GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz
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| Referent: |
Herr RA Dr. Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de
- betroffene Grundstückseigentümer
- ein Vertreter der Stadt Chemnitz wird eingeladen
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Weithin ist bekannt, dass eine Vorsorgevollmacht ein "Muss" für Private und Unternehmer ist. Hierdurch wird eine reibungslose
Vermögensverwaltung und Versorgung für "den Fall der Fälle" gesichert.
Die Tücken der Vorsorgevollmacht, nicht nur für den Vollmachtgeber, sondern auch für den Bevollmächtigten sind dagegen weniger
bekannt. Sofern Angehörige und zukünftige Erben der Meinung sind, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht missbraucht, können
Sie eine sogenannte Vollmachtsüberwachungsbetreuung anregen. Nach Versterben des Vollmachtgebers können die Erben die
Vorsorgevollmacht sofort widerrufen. Damit ist es aber nicht getan.
Der Bevollmächtigte wird häufig - sofern Auftragsrecht gilt - mit Aufforderungen zur Auskunft- und Rechenschaftslegung
durch die Erben konfrontiert. Er muß dann u.a. Rechenschaft über die von ihm während der Dauer der Bevollmächtigung getätigten
Geschäfte ablegen und den Erben sämtliche Belege und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Bevollmächtigung erlangt wurden,
herausgeben. Es muss Auskunft über das verwaltete Nachlassvermögen durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses erteilt werden.
Hier gibt es natürlich Zumutbarkeitsgrenzen. Von Fall zu Fall ist zu entscheiden, wie weit die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
des Bevollmächtigten reicht.
Zu diesem Thema wird Rechtsanwalt Dr. Westerhausen referieren, wobei er insbesondere auf das richtige Vorgehen des Bevollmächtigten
sowie auf die Fragestellung eingehen wird, inwieweit der Vollmachtgeber bereits Weichen im Rahmen der Erstellung der
Vorsorgevollmacht stellen kann.
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der
Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR.
Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
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