DIE TÜCKEN DER VORSORGEVOLLMACHT

 
Seminar am Dienstag, den 17.05.2011, 18.30 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz


Referent: Herr RA Dr. Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de


- betroffene Grundstückseigentümer
- ein Vertreter der Stadt Chemnitz wird eingeladen

Weithin ist bekannt, dass eine Vorsorgevollmacht ein "Muss" für Private und Unternehmer ist. Hierdurch wird eine reibungslose Vermögensverwaltung und Versorgung für "den Fall der Fälle" gesichert.

Die Tücken der Vorsorgevollmacht, nicht nur für den Vollmachtgeber, sondern auch für den Bevollmächtigten sind dagegen weniger bekannt. Sofern Angehörige und zukünftige Erben der Meinung sind, dass der Bevollmächtigte seine Vollmacht missbraucht, können Sie eine sogenannte Vollmachtsüberwachungsbetreuung anregen. Nach Versterben des Vollmachtgebers können die Erben die Vorsorgevollmacht sofort widerrufen. Damit ist es aber nicht getan.

Der Bevollmächtigte wird häufig - sofern Auftragsrecht gilt - mit Aufforderungen zur Auskunft- und Rechenschaftslegung durch die Erben konfrontiert. Er muß dann u.a. Rechenschaft über die von ihm während der Dauer der Bevollmächtigung getätigten Geschäfte ablegen und den Erben sämtliche Belege und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Bevollmächtigung erlangt wurden, herausgeben. Es muss Auskunft über das verwaltete Nachlassvermögen durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses erteilt werden. Hier gibt es natürlich Zumutbarkeitsgrenzen. Von Fall zu Fall ist zu entscheiden, wie weit die Auskunfts- und Rechenschaftspflicht des Bevollmächtigten reicht.

Zu diesem Thema wird Rechtsanwalt Dr. Westerhausen referieren, wobei er insbesondere auf das richtige Vorgehen des Bevollmächtigten sowie auf die Fragestellung eingehen wird, inwieweit der Vollmachtgeber bereits Weichen im Rahmen der Erstellung der Vorsorgevollmacht stellen kann.

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR.

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.