Erbengemeinschaft
- Was man als Miterbe wissen muss -

 
Seminar am Dienstag, dem 23.08.2011, 18.30 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstr., 09111 Chemnitz


Referent:

Rechtsanwalt Dr. Christian Westerhausen
Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/306007
E-Mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de

Nach dem gesetzlichen Leitbild soll eine Miterbengemeinschaft kein Dauerzustand, sondern ein Durchgangsstadium sein. Sie besteht fort, bis alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt sind und der Nachlass unter den Mitgliedern der Gemeinschaft verteilt ist.
Streit zwischen Miterben über die Verteilung des Nachlasses ist häufig Realität. Die Abwicklung einer Erbengemeinschaft kann sich deshalb lange hinauszögern. In der Zwischenzeit muss aber der Nachlass verwaltet werden. Da dies nur gemeinschaftlich geschehen kann, sind oft weitere Schwierigkeiten vorprogrammiert. Kann keine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses erzielt werden, können Teilungsversteigerungen von geerbten Grundstücken und Erbteilungsklagen die Folge sein.
Bevor ein Streit zwischen Miterben entsteht, der in der Regel mit finanziellen Nachteilen, Zeitverlust und - nicht zu unterschätzen - mit psychischen Belastungen einhergeht, sollten die Erfahrungen und das Verhandlungsgeschick seriöser Berater genutzt werden, um eine Einigung zu erreichen.
Der Referent RA Dr. Westerhausen gibt deshalb Ratschläge zur Verwaltung des Nachlasses und zeigt Strategien zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf. Dabei geht es vor allem um folgende Fragen:

Welche Rechte stehen dem einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft zu ?

  • Verfügung über Nachlassgegenstände
  • Verwaltung des Nachlasses
In welcher Weise können die Miterben den Nachlass aufteilen und sich darüber auseinandersetzen ?
  • Der Teilungsanspruch des einzelnen Miterben und seine Grenzen
  • Auseinandersetzungsregeln
  • Die gütliche Einigung unter den Miterben - der Erbeteilungsvertrag
  • Vermittlung des Nachlassgerichtes
  • Die Klage auf Auseinandersetzung - die Teilungsklage
  • Die Teilungsversteigerung von Grundstücken


Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR.

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.