Forderungsverzichte der Banken bei Immobiliendarlehen - Nachverhandeln lohnt sich

- Realisierung von Finanzierungsvorteilen durch Grundstückseigentümer im Zuge von Neu- bzw. Umfinanzierungen unter Erlangung von Forderungsverzichten gegenüber den finanzierenden Banken -
 
Seminar am Dienstag, dem 12.05.2010, 18.30 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der Stadtwerke Chemnitz AG, 09111 Chemnitz, Augustusburger Str. 1


Referenten: RA Jörg Bauer
sowie Finanzierungsexperten

Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Die vergangenen Jahre haben sowohl den Immobilien- wie auch den Finanzierungsmarkt beträchtlich ins Wanken gebracht. Zahlreiche Banken sind bereit, bestehende Immobilienfinanzierungen abzustoßen. Im Zuge der dann notwendigen Um- bzw. Neufinanzierung sind diese Banken ihrerseits wiederum teilweise bereit, durchaus erhebliche Forderungsverzichte zur Bereinigung ihrer Bilanzen zu akzeptieren bzw. einzugehen. Dies kann sich im Einzelfall als eine erhebliche Chance für den Grundstückseigentümer und Darlehensnehmer zur Minimierung finanzieller Belastungen darstellen. Forderungsverzichte bis zu 70 % sind, je nach Sachlage, möglich. Ein geschicktes Vorgehen und Verhandeln gegenüber den Banken ist hier unerlässlich. Dies insbesondere auch deshalb, weil die Vorgehensweise der Banken durchaus unterschiedlich ist und nicht einheitlich bewertet werden kann. Generalisierende Betrachtungen sind eher nicht möglich. Vielmehr ist das Verhalten der jeweiligen Banken sehr stark einzelfallabhängig. Eine fundierte rechtliche und wirtschaftliche Betreuung ist hierbei unerlässlich.

Im Rahmen der Seminarveranstaltung werden insbesondere folgende Themen erörtert:

  • Analyse der bestehenden finanziellen Situation
  • Gesprächsführung mit der Bank / wie muss ich mich vorbereiten
  • Unterscheidung zwischen notleidenden und nicht notleidenden Darlehen
  • Was muss ich in vertragsrechtlicher Hinsicht beachten (Minimierung der persönlichen Haftung etc.)?
  • Was ist in grundbuchrechtlicher Hinsicht zu beachten?
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR.

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.