KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN
- Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern -

 
Seminar am Dienstag, dem 25.07.2006, 18.30 Uhr,
im Multi-Media-Raum, Haus der Stadtwerke Chemnitz, Augustusburger Str. 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz


Referentin: Frau RAin Nicole Siegel,
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57,
09112 Chemnitz, Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de

Werden Eltern zum Pflegefall, müssen oft die Nachkommen zahlen. Sozialämter versuchen, die Kinder in die Pflicht zu nehmen. All dies stellt ein unwägbares finanzielles Risiko für Kinder dar. Unser Seminar will darüber aufklären, wie weit die Unterhaltspflicht der Kinder reicht, wie sich der Unterhaltsanspruch der Eltern berechnet, inwiefern Ehepartner der Kinder mithaften, wie am besten Vorsorge getroffen werden kann und wie auf Bescheide des Sozialamtes reagiert werden sollte. Es werden u.a. folgende Fragen behandelt:

  1. Wann müssen überhaupt Kinder Eltern Unterhalt zahlen?
  2. Wie berechnet sich der Unterhaltsanspruch der Eltern?
  3. Welche Vermögenswerte der Kinder sind geschützt?
  4. Wie reagiert man richtig auf einen Bescheid des Sozialamtes?
  5. Wie wird der Elternunterhalt bei mehreren Geschwistern aufgeteilt?
  6. Müssen Schwiegerkinder zahlen?
  7. Wie werden Schenkungen durch den unterhaltsbedürftigen Elternteil angerechnet?
  8. In welchen Fällen entfällt die Unterhaltspflicht?
  9. Welche Vorsorge sollten Eltern für den Pflegefall treffen?
  10. Exkurs: Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern (ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung)


Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.