KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN - ODER DOCH NICHT?

 
Seminar am Dienstag, dem 19.06.2007, 18.30 Uhr,
im Multi-Media-Raum, Haus der Stadtwerke Chemnitz, Augustusburger Str. 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz


Referent: Herr RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Mit einer weiter steigenden Lebenserwartung wird das Problem, unter welchen Voraussetzungen Kinder für ihre Eltern finanziell einstehen müssen, mehr und mehr aktuell. Die sogenannte "Sandwich-Generation" sieht sich Ansprüchen in zweierlei Richtung ausgesetzt. Zum einen bestehen Unterhaltsansprüche der Kinder bis zum Eintritt in die wirtschaftliche Selbständigkeit. Zum anderen besteht das Problem, dass auf Grund der im Gesetz festgeschriebenen grundsätzlichen lebenslangen Unterhaltspflicht von Abkömmlingen Ansprüche der finanziell bedürftigen Eltern existent sein können. Insbesondere stellt sich die Frage nach einer finanziellen Verantwortlichkeit dann, wenn die ältere Generation staatliche Sozialleistungen, insbesondere Pflegeleistungen, in Anspruch nehmen muß. In Zeiten steigender Pflegekosten und effektiv sinkender Renten reichen die Renteneinkünfte der älteren Generation oft nicht mehr aus, den Einzelnen finanziell abzusichern. Es stellt sich dann insbesondere das Problem, ob der Sozialleistungsträger und wenn ja in welchem Umfang Rückgriff auf die Kinder dieser Personen nehmen kann. Referent RA Jörg Bauer gibt - unter Berücksichtigung neuester Tendenzen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung - Hinweise und praxisbezogene Ratschläge.

Folgende Themen werden insbesondere behandelt:

  • Zwischen welchen Personen besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht?;
  • Unter welchen Voraussetzungen bestehen Unterhaltsansprüche?;
  • Wie kann man sich gegen eine finanzielle Inanspruchnahme weitestgehend schützen?;
  • Welche Vermögenswerte sind bei einer finanziellen Inanspruchnahme zu verwerten bzw. welche Einkünfte oder Vermögensgegenstände bleiben unangetastet?
Im Rahmen der Veranstaltung werden konkrete Fallbeispiele mit den Teilnehmern durchgesprochen.

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.