Schadensersatz für Kapitalanleger in Sachen Lehman Brothers
Schadensersatz für Kapitalanleger in Sachen Lehman Brothers:
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Unsere Kanzlei hat am 23.06.2009 vor dem Landgericht Chemnitz ein Urteil zu Gunsten eines von uns vertretenen
Privatanlegers erstritten, mit welchem unserem Mandanten Schadensersatz gegenüber der beratenden Bank aufgrund der
Vermittlung von Zertifikaten der mittlerweile insolventen amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers zugesprochen wurde.
Gerügt wurde unsererseits die erhebliche Verletzung von Aufklärungspflichten der Bank gegenüber dem Anleger und unserem
Mandanten. Dieser wurde nicht über die Risiken der Zertifikate, insbesondere nicht über das Ausfallrisiko, aufgeklärt.
Aufgrund des Erwerbs der Zertifikate und der nachfolgenden Pleite der Investmentbank Lehman Brothers waren die Zertifikate
wertlos geworden. Der Mandant hatte sein gesamtes hierfür eingesetztes Geld verloren. Auch das Landgericht Chemnitz
vertritt die Auffassung, dass die Bank Schadensersatz leisten muss und hat in diesem Sinne entschieden.
Die Entscheidung zeigt, dass es sich für Kapitalanleger lohnt, Schadensersatzansprüche bei der Vermittlung negativ
laufender Kapitalanlagen prüfen zu lassen und bei Erfolgsaussichten auch geltend zu machen.
Gern sind wir bereit, Sie im Rahmen eines kostengünstigen Erstberatungsgespräches diesbezüglich zu beraten und bei
Erfolgsaussichten Ihre Interessen zu verfolgen. Wollen Sie mehr zu diesem Thema wissen, dann kontaktieren Sie uns
telefonisch, per E-Mail oder per Fax. Unsere Kontaktdaten finden Sie unter "Kontakt".
Rechtsanwalt Jörg Bauer"
Jörg Bauer
Rechtsanwalt
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