NEUES ERBRECHT- Die Konsequenzen der Erbrechtsreform zum 01.01.2010 -
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Vortrag am Donnerstag, dem 10.06.2010, 13.00 - 14.00 Uhr,
im SPFZ Chemnitzer Körperbehindertenschule, Wittgensdorfer Straße 121 a, 09114 Chemnitz,
anlässlich des "Tages der offenen Tür"
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Der Bundestag hat am 02.07.2009 eine Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Es sind neue
gesetzliche Regelungen am 01. Januar 2010 in Kraft getreten: Der letzte Wille des Erblassers soll gestärkt
werden. Das neue Recht sieht erhebliche Änderungen im Pflichtteilsrecht vor. Die Pflichtteilsentziehung soll
hiernach modernisiert, lebzeitige Schenkungen sollen privilegiert, Pflegeleistungen beim Erbausgleich besser
honoriert, eine gleitende Ausschlussfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche eingeführt und die Verjährung von
familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzt werden. Die Neuregelungen haben konkrete Auswirkung auf die
Gestaltung von Testamenten, u.a. auch den sogenannten "Behindertentestamenten". |
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