NEUES ERBRECHT

- Die Konsequenzen der Erbrechtsreform zum 01.01.2010 -
  • Das neue Testament im Lichte der Erbrechtsreform
  • Die Vorsorgevollmacht
  • Die neue Patientenverfügung
  • EXKURS: Das sog. "Behindertentestament"
 
Vortrag am Donnerstag, dem 10.06.2010, 13.00 - 14.00 Uhr, im SPFZ Chemnitzer Körperbehindertenschule, Wittgensdorfer Straße 121 a, 09114 Chemnitz, anlässlich des "Tages der offenen Tür"


Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Der Bundestag hat am 02.07.2009 eine Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet. Es sind neue gesetzliche Regelungen am 01. Januar 2010 in Kraft getreten: Der letzte Wille des Erblassers soll gestärkt werden. Das neue Recht sieht erhebliche Änderungen im Pflichtteilsrecht vor. Die Pflichtteilsentziehung soll hiernach modernisiert, lebzeitige Schenkungen sollen privilegiert, Pflegeleistungen beim Erbausgleich besser honoriert, eine gleitende Ausschlussfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche eingeführt und die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzt werden. Die Neuregelungen haben konkrete Auswirkung auf die Gestaltung von Testamenten, u.a. auch den sogenannten "Behindertentestamenten".

Die Patientenverfügung ist jetzt gesetzlich verankert. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz soll am 01. September 2009 in Kraft treten. Welche Formerfordernisse gibt es? Wie muß eine Patientenverfügung formuliert werden, um wirksam zu sein? Ob und inwieweit bindet die Patientenverfügung Betreuer und Ärzte? Alle diese Fragen sind nunmehr gesetzlich geregelt worden. Anlässlich des Seminars wird der Referent auf die speziellen gesetzlichen Regelungen eingehen und allgemeine Hinweise zu Patientenverfügungen geben.

Die gesetzlichen Vorgaben zu der wichtigen Vorsorgevollmacht haben sich nicht geändert. Die Vorsorgevollmacht stellt aber eines der wichtigsten Bausteine einer umfassenden und sicheren Vorsorge für Krankheiten und Todesfälle dar, weshalb der Referent Dr. Westerhausen auch auf dieses Thema eingeht.