NEUES TESTAMENT

- Die Konsequenzen der Erbrechtsreform zum 01.01.2010 -
  • Das neue Testament im Lichte der Erbrechtsreform
  • Die neue Patientenverfügung
 
Seminar am Mittwoch, dem 16.06.2010, 18.30 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der Stadtwerke Chemnitz AG, 09111 Chemnitz, Augustusburger Str. 1


Referent: Herr RA Dr. Christian Westerhausen
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Am 01. Januar 2010 sind neue erbrechtliche Regelungen in Kraft getreten. Es gibt erhebliche Änderungen im Pflichtteilsrecht. Die Neuregelungen haben auch konkrete Auswirkungen auf die Gestaltung von Testamenten. Ob und inwieweit gibt es Handlungsbedarf im Hinblick auf die Änderung und Ergänzung vorhandener Testamente? Was ist jetzt bei lebzeitigen Schenkungen zu berücksichtigen? Zudem ist ein neues Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft getreten. Auch hier stellt sich die Frage, ob angesichts der neuen gesetzlichen Vorgaben bereits errichtete Patientenverfügungen geändert oder ergänzt werden sollten.

Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.