Erbrecht:
 
Im Rahmen unserer Beratung für Unternehmen und Immobilieneigentümer werden wir sehr häufig mit erbrechtlichen Fragen konfrontiert und arbeiten erbrechtliche Gestaltungen aus. Dabei geht es darum, geeignete Modelle der vorweggenommenen Erbfolge (bspw. Schenkungsverträge und letztwillige Verfügungen) zu entwerfen. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten in Erbstreitigkeiten vor den Gerichten.

Die Beratung umfasst selbstverständlich steuerrechtliche Aspekte. Ohne deren Berücksichtigung ist eine umfassende Betreuung unserer Kunden nicht möglich. Bei der detaillierten Erstellung der Konzepte arbeiten wir mit Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern (eigenen und denjenigen unserer Mandanten) zusammen.

Zu einer ganzheitlichen Betreuung der Unternehmensnachfolge müssen insbesondere gesellschaftsrechtliche und güterrechtliche Faktoren berücksichtigt werden. Hier gereicht unseren Mandanten die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung unserer Kanzlei - als Rund-um-Versorger von Unternehmen - zum Vorteil.
 
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