Handels- und Gesellschaftsrecht:
 
Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Unternehmer umfassend in allen wichtigen Bereichen des Handels-, Gesellschafts- und Sonstigen Wirtschaftsrechts. Dabei verstehen wir uns als Rund-um-Versorger und ständiger Ansprechpartner unserer Mandanten. Unsere Mandantschaft profitiert von unserem breit gestreuten unternehmensrechtlichen Wissen und unserer jahrelangen Praxis bei der Beratung von Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen und Größen.

Zu unseren Aufgabenfeldern im Handels- und Gesellschaftsrecht gehören insbesondere die Bereiche Gründungen, Umstrukturierungen, GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht und Durchsetzung von Interessen im Rahmen von Gesellschafterauseinandersetzungen.

Mittelständische Unternehmen benötigen klare, rechtssichere Verträge. Nur so lässt sich Streit unter den Gesellschaftern vermeiden. Der Fortbestand des Unternehmens wird gesichert. Im Gespräch mit unseren Mandanten ermitteln wir deren konkrete Bedürfnisse und Interessen. Auf dieser Grundlage arbeiten wir "Gesellschaftsverträge nach Maß" aus.

Droht Gesellschafterstreit, arbeiten wir mit unseren Mandanten gemeinsam wirksame Strategien aus. Es gilt, die Interessen des von uns vertretenen Gesellschafters optimal durchzusetzen, in Gesellschafterversammlungen und vor den Gerichten. Auf diesem Gebiet haben wir jahrelange Erfahrungen aufzuweisen. Dabei ging es keineswegs nur um die bekannten "West-Ost-Konflikte" in mittelständischen sächsischen Unternehmen.

Selbstverständlich arbeiten wir im Bereich des Gesellschaftsrechtes bei Bedarf stets mit den Steuerberatern und Notaren unserer Mandanten zusammen.

Außerdem beraten wir im Bereich des Handelsvertreter-, Eigenhändlerrechts und bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften (Handelskauf, Kommissionsgeschäft, Frachtgeschäft, Speditionsgeschäft).
 
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