| Immobilienrecht: |
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Die Beratung steht auch im Immobilienrecht im Vordergrund. Wir arbeiten unseren Mandanten u.a.
Grundstücksübertragungsverträge, Bauträgerverträge und Maklerverträge aus. Unsere Mandanten
haben die Gewähr, dass wir ihre Interessen bei der Vertragsgestaltung 100 %ig berücksichtigen.
Darüber hinaus sind wir umfassend im Bereich der Beratung und Auseinandersetzung von Grundstücksgesellschaften tätig. Hierbei betreuen wir unsere Mandanten auch im Rahmen von Teilungsversteigerungsverfahren. Besondere Kompetenzen können wir darüber hinaus im Bereich des speziellen Verwaltungsrechts für Grundstückseigentümer (im Straßenausbaubeitragsrecht und im öffentlichen Baurecht) sowie im Sonderrecht der neuen Bundesländer für Grundstückseigentümer (z.B. Vermögensrecht, Sachenrechtsbereinigungs-recht, Schuldrechtsanpassungsrecht) vorweisen. Außerdem vertreten wir unsere Mandanten bei Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang von grundstücksrechtlichen Angelegenheiten. |
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