Die Privatperson:
 
Für den privaten Mandanten sind wir im Bereich des gesamten Zivil- und Verwaltungsrechts umfangreich tätig. Beispielhaft seien hier insbesondere die Bereiche des Vertragsrechts, wie z.B. Arbeitsrecht, Baurecht, Kaufrecht, Schadensersatz- (einschließlich Arzthaftungsrecht) und Verkehrs- einschließlich Verkehrsstrafrecht genannt.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das Erbrecht. Wir befassen uns mit der rechtlich und steuerlich optimierten Gestaltung vorweggenommener Erbfolge und letztwilliger Verfügungen und vertreten in Erbstreitigkeiten.

Im Familienrecht wird beispielsweise die Beratung im Hinblick auf den Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen sowie die Vertretung im Falle von Scheidungen angeboten.

Zudem betreuen wir unsere Privatmandanten im Bereich des Verwaltungsrechtes bei der Auseinandersetzung mit Behörden.

Auch hier ist es unser Bestreben, die Ziele unserer Mandanten mit den besseren Argumenten durchzusetzen. Unsere Arbeit im Team, die in zahlreichen Fällen gesammelten außergerichtlichen und gerichtlichen Erfahrungen sowie die Möglichkeiten des Zugriffs auf verschiedene juristische Recherchesysteme versetzen uns in die Lage, uns für unsere Mandanten bestmöglich einzusetzen.
 
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