Der Unternehmer:
 
Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Unternehmer umfassend in allen wichtigen Bereichen des Handels-, Gesellschafts- und sonstigen Wirtschaftsrechts. Dabei verstehen wir uns als Rund-um-Versorger und ständiger Ansprechpartner unserer Mandanten. Unsere Mandantschaft profitiert von unserem umfangreichen unternehmensrechtlichen Wissen und unserer jahrelangen Praxis bei der Beratung von Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen und Größen.

Zu unseren Aufgabenfeldern gehören insbesondere die Bereiche Gründungen, Umstrukturierungen, GmbH-Recht, Personengesellschaftsrecht, Durchsetzung von Interessen im Rahmen der Gesellschafterauseinandersetzung sowie branchenspezifisches Recht, einschließlich Vertragsrecht (insbesondere: Baurecht, Kaufrecht, Versicherungsrecht, Bankrecht, Speditionsrecht, E-Commerce, Arzthaftungsrecht und Vergaberecht). Einer der Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit bezieht sich auf die Gestaltung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.

Für die Positionierung auf den Märkten ist ein erfolgreiches Marketing unerlässlich. Wir sichern unsere Mandanten in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht ab und beraten und vertreten sie im Bereich des Urheber-, Marken- und Patentrechtes. Häufig sind wir im Bereich der Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bzw. bei der Abwehr derselben tätig.

Im Bereich des Arbeitsrechtes ist die schnelle und zielorientierte Beratung und Vertretung für den Unternehmer zum Zwecke der Kostenersparnis besonders bedeutsam. Beispielhaft seien hier Kündigungssachverhalte und Fragen der Vertragsgestaltung genannt. Unsere jahrelange Arbeitsgerichtspraxis befähigt uns, unseren Mandanten die richtigen Strategien vorzugeben, um Erfolge zu realisieren.

Im Rahmen der Produkthaftung sind wir u.a. auch als Trainer eines Beratungsunternehmens im Rahmen von In-House-Schulungen zum Zwecke der Minimierung von Produkthaftungsrisiken für zahlreiche Unternehmen des Mittelstandes und der Großindustrie tätig.

Für den Unternehmer ist der gesamte Bereich des Verwaltungsrechts von wachsender Bedeutung. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten im Rahmen von Verwaltungsverfahren einschließlich Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden sowie bei Erfordernis vor den Verwaltungsgerichten.

Zu unserem Arbeitsgebiet gehört auch die Betreuung ausländischer Investoren in den neuen Bundesländern und die Beratung im internationalen Privatrecht, EU-Recht und internationalen Wirtschaftsrecht.
 
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