Wohnungseigentumsrecht:
 
Einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Wohnungseigentümerrecht. Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümer sowie Hausverwaltungen.

Wir betreuen unsere Mandanten u.a. bei der Begründung und Veränderung von Wohnungseigentum, dem Erwerb von Wohnungseigentum im Hinblick auf Regelungen der Wohnungseigentümer untereinander sowie bezüglich ihrer Rechts- und Pflichtenstellung.

Zudem vertreten wir Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften vor den zuständigen Abteilungen für WEG-Recht an den Amtsgerichten sowie in der Berufungsinstanz vor den Landgerichten und dem Oberlandesgericht Dresden
 
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