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Seminar am Dienstag, dem 29.01.2008, 18.30 Uhr,
in der Geschäftsstelle unseres Vereins Haus & Grund Eigentümerschutz-Gemeinschaft Chemnitz und Umgebung e.V.,
Karl-Liebknecht-Straße 17d, 09111 Chemnitz
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| Referent: |
Herr RA Dr. Christian Westerhausen, LL.M.
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de
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Nach dem gesetzlichen Leitbild soll eine Miterbengemeinschaft kein Dauerzustand, sondern ein Durchgangsstadium sein. Sie
besteht fort, bis alle Nachlassverbindlichkeiten erfüllt sind und der Nachlass unter den Mitgliedern der Gemeinschaft verteilt
ist.
Streit zwischen Miterben über die Verteilung des Nachlasses ist häufig Realität. Die Abwicklung einer Erbengemeinschaft kann
sich deshalb lange hinauszögern. In der Zwischenzeit muss aber der Nachlass verwaltet werden. Da dies nur gemeinschaftlich
geschehen kann, sind oft weitere Schwierigkeiten vorprogrammiert. Kann keine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses
erzielt werden, können Teilungsversteigerungen von geerbten Grundstücken und Erbteilungsklagen die Folge sein.
Bevor ein Streit zwischen Miterben entsteht, der in der Regel mit finanziellen Nachteilen, Zeitverlust und - nicht zu
unterschätzen - mit psychischen Belastungen einhergeht, sollten die Erfahrungen und das Verhandlungsgeschick seriöser
Berater genutzt werden, um eine Einigung zu erreichen.
Der Referent RA Dr. Westerhausen gibt deshalb Ratschläge zur Verwaltung des Nachlasses und zeigt Strategien zur
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft auf. Dabei geht es vor allem um folgende Fragen:
Welche Rechte stehen dem einzelnen Miterben einer Erbengemeinschaft zu?
- Verfügung über Nachlassgegenstände
- Verwaltung des Nachlasses
In welcher Weise können die Miterben den Nachlass aufteilen und sich darüber auseinandersetzen?
- Der Teilungsanspruch des einzelnen Miterben und seine Grenzen
- Auseinandersetzungsregeln
- Die gütliche Einigung unter den Miterben - der Erbeteilungsvertrag
- Vermittlung des Nachlassgerichtes
- Die Klage auf Auseinandersetzung - die Teilungsklage
- Die Teilungsversteigerung von Grundstücken
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung.
Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Für
jede Veranstaltung wird um Voranmeldung unter 0371/631305 gebeten, Anmeldungen auch unter unten
aufgeführter Fax.-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.
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