Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers einschließlich Räum- und Streupflicht

 
Seminar am Dienstag, dem 24.01.2012, 18.30 Uhr, im Multi-Media-Raum im Haus der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, Augustusburger Straße 1/Ecke Bahnhofstraße, 09111 Chemnitz


Referent: RA Jörg Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Straße 57, 09112 Chemnitz
Tel.: 0371 383660
Fax: 0371 306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: www.wb-anwaltskanzlei.de

Welche Verkehrssicherungspflichten hat der Grundstückseigentümer? Diese Frage ist ein "Dauerbrenner", gerade in der Winterzeit. Hauptpunkt der Thematik ist dann die Räum- und Streupflicht. Damit erschöpfen sich die Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers jedoch nicht. Der Eigentümer ist generell verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Weitere klassische Gefahrenpotentiale sind herabfallende Gebäudeteile (z.B. Dachziegel), herabfallende Äste oder Stolperstellen auf dem Grundstück. All diese Themen sowie die aktuelle Rechtsprechung werden im Rahmen der Seminarveranstaltung behandelt. Insbesondere sollen folgende Komplexe erörtert werden:

  • In welchem Umfang sind Winterdienstpflichten auf Grund kommunaler Satzungen auf den Grundstückseigentümer übertragen worden? Hierzu soll auch die aktuelle Thematik behandelt werden, wonach die Stadt Chemnitz bestrebt ist, die Winterdienstpflichten zu Lasten des Eigentümers zu verschärfen.;
  • Welche Rechtspflichten obliegen dem Grundstückseigentümer im Rahmen der Räum- und Streupflicht im einzelnen?;
  • In welchem Umfang besteht die Räum- und Streupflicht zu Lasten der Kommunen?;
  • Was sind die Folgen einer Verletzung der Winterdienstpflicht bei einem sich ergebenden Schadensfall? In welchem Umfang ist Schadensersatz zu leisten?;
  • Welche Haftungspotentiale bestehen für den Grundstückseigentümer hinsichtlich der sonstigen Verkehrssicherungspflichten (insbesondere Schutz vor herabfallenden Gebäudeteilen, Ästen, Stolperfallen)?;
  • Wie kann der Grundstückseigentümer sein Haftungspotential minimieren?


Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an die Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für eventuell zur Verfügung gestellte Seminarunterlagen 5,00 EUR.

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.