V E R S I C H E R U N G S R E C H T
Bundesverfassungsgericht stärkt die Stellung der Versicherten in der Lebensversicherung
Dieser Textbeitrag steht Ihnen auch als PDF-Datei zur Verfügung ... [Lesen/Großansicht]
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.07.2005 zwei Urteile gefällt, welche erhebliche Auswirkungen
im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung haben werden. In den Entscheidungen ging es um
die Übertragung von Versicherungsbeständen auf eine andere Gesellschaft bzw. die Ermittlung des
Schlussüberschusses.
Regelmäßig erwirtschaften die Versicherungsunternehmen Überschüsse, an denen sie die Versicherten
beteiligen. Die Grundsätze der Maßstäbe für die Überschussbeteiligung sind Bestandteil der jeweiligen
Versicherungsbedingungen, welche unterschiedlich ausfallen. Ausgangspunkt ist immer der in der Bilanz
ausgewiesene Gewinn. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes gibt es keinen gesetzlichen Anspruch
auf eine Überschussbeteiligung. Daraus wird geschlussfolgert, daß zivilrechtliche Ansprüche des
Versicherungsnehmers auf die Überschüsse erst dann entstehen, wenn entsprechende Zuteilungen an
ihn erfolgt sind.
Das Bundesverfassungsgericht stellt demgegenüber fest, daß der jeweilige Versicherungsnehmer von Beginn
an eine Aussicht auf zukünftige Beteiligung am Überschuß hat. Diese konkretisiert und festigt sich
dann in zukünftigen Stufen. Hierbei soll es sich nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts
um eine von Anfang an schützenswerte vermögensrechtliche Position handeln. Der Gesetzgeber ist
nunmehr dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß diese Vermögensposition gesichert und
durchsetzbar ist. Diese Verpflichtung stützt das Bundesverfassungsgericht auf die Eigentumsgarantie
des Art. 14 des Grundgesetzes.
Der Gesetzgeber soll in der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung dafür
sorgen, daß die durch die Prämienzahlung im Rahmen der unternehmerischen Entscheidung des
Versicherten geschaffenen Vermögenswerte auch Grundlage einer Schlussüberschussbeteiligung sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2007 eingeräumt,
um die gesetzlichen Vorgaben zur angemessenen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
zu schaffen. Wie konkret der Gesetzgeber diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im
Gesetz umsetzt, ist derzeit noch völlig offen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.
Hervorzuheben ist jedoch bereits jetzt, daß die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
wohl erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsbranche haben und zu einer Stärkung der
Rechtsstellung der Versicherungsnehmer führen werden.
RA Jörg Bauer
Wollen Sie mehr zu diesem Thema wissen? Dann kontaktieren Sie uns bitte unter "Kontakte".
|