V E R S I C H E R U N G S R E C H T

Bundesverfassungsgericht stärkt die Stellung der Versicherten in der Lebensversicherung

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 26.07.2005 zwei Urteile gefällt, welche erhebliche Auswirkungen im Bereich der kapitalbildenden Lebensversicherung haben werden. In den Entscheidungen ging es um die Übertragung von Versicherungsbeständen auf eine andere Gesellschaft bzw. die Ermittlung des Schlussüberschusses.
Regelmäßig erwirtschaften die Versicherungsunternehmen Überschüsse, an denen sie die Versicherten beteiligen. Die Grundsätze der Maßstäbe für die Überschussbeteiligung sind Bestandteil der jeweiligen Versicherungsbedingungen, welche unterschiedlich ausfallen. Ausgangspunkt ist immer der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn. Nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Überschussbeteiligung. Daraus wird geschlussfolgert, daß zivilrechtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf die Überschüsse erst dann entstehen, wenn entsprechende Zuteilungen an ihn erfolgt sind.
Das Bundesverfassungsgericht stellt demgegenüber fest, daß der jeweilige Versicherungsnehmer von Beginn an eine Aussicht auf zukünftige Beteiligung am Überschuß hat. Diese konkretisiert und festigt sich dann in zukünftigen Stufen. Hierbei soll es sich nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts um eine von Anfang an schützenswerte vermögensrechtliche Position handeln. Der Gesetzgeber ist nunmehr dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß diese Vermögensposition gesichert und durchsetzbar ist. Diese Verpflichtung stützt das Bundesverfassungsgericht auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 des Grundgesetzes.
Der Gesetzgeber soll in der kapitalbildenden Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung dafür sorgen, daß die durch die Prämienzahlung im Rahmen der unternehmerischen Entscheidung des Versicherten geschaffenen Vermögenswerte auch Grundlage einer Schlussüberschussbeteiligung sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2007 eingeräumt, um die gesetzlichen Vorgaben zur angemessenen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer zu schaffen. Wie konkret der Gesetzgeber diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Gesetz umsetzt, ist derzeit noch völlig offen. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein. Hervorzuheben ist jedoch bereits jetzt, daß die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wohl erhebliche Auswirkungen auf die Versicherungsbranche haben und zu einer Stärkung der Rechtsstellung der Versicherungsnehmer führen werden.


RA Jörg Bauer

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