Vorzeitige Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten der Stadt Chemnitz

 
Informationsveranstaltung am Dienstag, dem 12.04.2011, 18.30 Uhr, im Günnewig Hotel Chemnitzer Hof, Salon Agricola, 09111 Chemnitz, Theaterplatz 4


Referent: Herr RA Dr. Westerhausen und Herr RA Bauer
Kanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen,
Heinrich-Beck-Str. 57, 09112 Chemnitz,
Tel.: 0371/383660, FAX: 0371/306007
e-mail: zentrale@wb-anwaltskanzlei.de
Internet: http://www.wb-anwaltskanzlei.de


- betroffene Grundstückseigentümer
- ein Vertreter der Stadt Chemnitz wird eingeladen

Die Stadt Chemnitz bietet Tausenden von Grundstückseigentümern derzeit Vereinbarungen zur vorzeitigen Zahlung von Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten an. Obwohl der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erst in den nächsten Jahren bis 2017 ansteht, möchte die Stadt bereits jetzt die Ausgleichsbeträge vereinnahmen. Es darf bezweifelt werden, ob der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt im Einzelfall für den Eigentümer Vorteile bringt. Die Stadt bietet zwar einen sogenannten Nachlass von 20 % auf die Gesamtforderung an. Ob und in welcher Höhe eine Gesamtforderung durch die Stadt geltend gemacht werden kann, steht derzeit aber überhaupt noch nicht fest.
Ein Ausgleichsbetrag kann nur gefordert werden, wenn sich eine Erhöhung des Bodenwertes des betreffenden Grundstückes ergibt, die wiederum auf die Sanierungsmaßnahmen zurückzuführen sein muss. Diese Werterhöhung sollte in jedem Fall durch eine nachvollziehbare und vom Gutachterausschuss der Stadt Chemnitz bestätigte Berechnung der Ausgleichsbeträge nachgewiesen werden. Bisher fehlt es insbesondere an der Nachvollziehbarkeit solcher Berechnungen. Es ist also Vorsicht bei dem Abschluss derartiger Verträge geboten. Im Rahmen der Veranstaltung werden insbesondere folgende Themenbereiche behandelt:

- Unter welchen Voraussetzungen kann die Stadt Chemnitz Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten fordern?
- Wann ergibt sich eine Erhöhung des Bodenwertes auf Grund durchgeführter Sanierungsmaßnahmen?
- Ist der Abschluss eines vorfristigen Vertrages mit der Stadt generell sinnvoll?
- Welche rechtlichen Aspekte sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten?


Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR.

Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich.