Vorzeitige Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten der Stadt Chemnitz |
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Informationsveranstaltung am Dienstag, dem 12.04.2011, 18.30 Uhr,
im Günnewig Hotel Chemnitzer Hof, Salon Agricola,
09111 Chemnitz, Theaterplatz 4
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Die Stadt Chemnitz bietet Tausenden von Grundstückseigentümern derzeit Vereinbarungen zur vorzeitigen Zahlung von
Ausgleichsbeträgen in Sanierungsgebieten an. Obwohl der Abschluss der Sanierungsmaßnahmen erst in den nächsten Jahren
bis 2017 ansteht, möchte die Stadt bereits jetzt die Ausgleichsbeträge vereinnahmen. Es darf bezweifelt werden, ob der
Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit der Stadt im Einzelfall für den Eigentümer Vorteile bringt. Die Stadt
bietet zwar einen sogenannten Nachlass von 20 % auf die Gesamtforderung an. Ob und in welcher Höhe eine Gesamtforderung
durch die Stadt geltend gemacht werden kann, steht derzeit aber überhaupt noch nicht fest. - Unter welchen Voraussetzungen kann die Stadt Chemnitz Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten fordern? Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über unten angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich. |
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