WAS TUN BEI WERTVERLUSTEN MEINER GELDANLAGEN - HAFTEN DIE BANK UND DER VERMITTLER? |
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Seminar am Dienstag, dem 16.06.2009, 18.30 Uhr,
im Multi-Media-Raum im Haus der Stadtwerke Chemnitz AG, 09111 Chemnitz, Augustusburger Str. 1 |
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Die Ereignisse der letzten Monate an den Finanzmärkten haben zu erheblichen Wertverlusten verschiedener Geldanlagen
der Sparer und Anleger geführt. Teilweise sind vollständige Wertverluste eingetreten. Beispielhaft sei hier nur die
Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers genannt. Damit gewinnt erneut die Frage an Bedeutung, ob
die Bank und/oder der Geldanlagevermittler für die Wertverluste haften. Der Geldanleger, welcher der Bank bzw. dem
Vermittler zum Erwerb diverser Finanzprodukte Geld zur Verfügung gestellt hat, ist in derartigen Fällen nicht rechtlos
gestellt. Nach der über mehrere Jahre entwickelten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen umfassende Hinweis-
und Beratungspflichten der Bank gegenüber dem Kunden, welche von Fall zu Fall je nach Sachlage differieren. Mit dieser
Seminarveranstaltung sollen diese Grundsätze anschaulich und anhand von Fallbeispielen vermittelt werden. Insbesondere
folgende Themenbereiche sollen Gegenstand der Erörterung in der Veranstaltung sein:
Es steht bei jedem Seminar ausreichend Zeit für individuelle Fragen an den Referenten zur Verfügung. Der Beginn der Veranstaltung ist 18.30 Uhr. Eintritt für Mitglieder frei, für Gäste 10,00 EUR; Schutzgebühr für Seminarunterlagen 5,00 EUR. Es wird um Voranmeldung unter Tel. 0371/631305 gebeten. Anmeldung auch über oben angeführter Fax-Nr. oder E-Mail-Adresse möglich. |
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