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Handels-, Gesellschafts- und sonstiges Wirtschaftsrecht

Einbeziehung von AGB

Zur Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge ist es zwingend erforderlich, dass bei dem Verkauf/Einkauf Ihrer Waren auf Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen wird (Einkaufsbedingungen bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen). Im Auftragsschreiben bzw. der Auftragsbestätigung muss daher deutlich auf die Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen werden. Dabei sollten Sie die gleiche Schriftgröße wie im übrigen Text des Schreibens verwenden. Zudem sollte der Hinweis im Text vor der Unterschrift stehen.

Der vorgenannten Einbeziehungsklausel können Sie entnehmen, dass es nicht erforderlich ist, Ihren Kunden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen postalisch, per Fax oder per E-Mail bei jeder einzelnen Bestellung zukommen zu lassen. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihre Website integrieren und darauf stets im Zusammenhang mit den Vertragsschlüssen hinweisen.

Die Internet-Lösung bietet den Vorteil, dass die Geschäftsbedingungen ausführlicher gestaltet werden können. Ansonsten bleibt hier immer zu beachten, dass mangelnde Lesbarkeit zur Nichtanwendung der Geschäftsbedingungen führt.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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