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*Internationales Handelsrecht / Markteintritt China

Höhere Gewalt

Force-Majeure-Klauseln sind typischer Bestandteil aller Verträge zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen. Sie entstammen dem angloamerikanischen Rechtskreis. Es gibt keine allgemeine gültige Definition der höheren Gewalt (Force Majeure). Die Vertragsparteien sind frei, zu definieren, was als höhere Gewalt zu gelten hat. Kann ein Vertragspartner nicht vertragsgemäß erfüllen, weil er auf Grund eines außerhalb seiner Macht liegenden Umstandes daran gehindert ist, wird der ganze Vertrag gewissermaßen „eingefroren“.

Sofern die Vertragsparteien sich unsicher über die Gestaltung einer Force-Majeure-Klausel sind, sollten sie auf die Standardklausel des ICC (International Chamber of Commerce) zurückgreifen und diese in den Vertrag einbeziehen, indem festgelegt wird, dass die höhere Gewalt-(Force-Majeure)Klausel 2003 der Internationalen Handelskammer (ICC-Publikation Nr. 650) Bestandteil des Vertrages ist. Die Klausel ist sehr detailliert und auf die Bedürfnisse des internationalen Handelsverkehrs zugeschnitten.

Die nachfolgend aufgeführte Musterklausel (Höhere Gewalt) kann beliebig abgeändert und ergänzt werden. Bei komplexen Verträgen empfiehlt es sich, die Rechtsfolgen des Eintritts eines Falles der höheren Gewalt ausführliche und detaillierte zu regeln.

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster.

Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

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